Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der FutureHorizons UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter FasCore Management & Consulting, Alban-Berg-Str. 11, 85049 Ingolstadt (Auftragnehmer) und ihren Kunden (Auftraggeber). Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote sind freibleibend. Zu den Leistungen zählen: Unternehmensberatung, Interim Management, digitale Transformation, Fachdienstleister-Vermittlung, Geschäftsadressen/Post, Technische Dienstleistungen. Unterauftragnehmer können eingesetzt werden.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot zuzüglich gesetzlicher USt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB). Bei längerfristigen Projekten sind Abschlagszahlungen möglich.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Mehraufwände durch unzureichende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und können gesondert berechnet werden.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und nutzen sie nur zur Auftragserfüllung. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende. Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO und unserer Datenschutzerklärung.
Der Auftragnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für unternehmerische Entscheidungen, Handlungen vermittelter Dritter sowie mittelbare Schäden. Ausnahmen: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden.
Alle erstellten Unterlagen und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Projektverträge enden mit der vereinbarten Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einem Monat Frist zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Ingolstadt, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.